Schufa

Die Schufa Holding AG ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie Gemeinschaft von Unternehmen und Kreditinstituten führt ein ausführliches Register, in der 66,4 Millionen Deutsche mit 797 Millionen Kreditinformationen gespeichert sind. Die Schufa speichert Daten von Girokonten, Vertragshandys, Leasingverträgen, Kreditverträgen und Kreditkarten. Anhand dieser Daten bietet die Schufa für Ihre Vertragspartner eine Überprüfung der Bonität ihrer Kunden vor Vertragsschluss an. So können Banken, Mobilfunkanbieter oder andere Unternehmen die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden und somit auch das Risiko bezüglich des sich anbahnenden Vertragsverhältnisses einschätzen.

Seit 1996 bezieht die Schufa auch bis zu 90 weitere Kundendaten wie das Alter des Kunden die Anzahl seiner Kreditkarten, den Wohnort und die Anzahl der zurückgezogene Kreditanträge mit in die Bonitätsprüfung ein.

Aus den vorhandenen Daten berechnet die Schufa mehrere verschiedene Schufa-Scores (einen allgemeinen Score und mehrere branchenspezifische Scores), anhand denen zukünftige Vertragspartner Ihre Bonität einschätzen können.

Der gefürchtete Negativeintrag bei der Schufa

Neben den personenbezogenen Daten und Daten zu den Vertragsverhältnissen speichert die Schufa auch negative Daten. Diese „Negativeinträge“ bei der Schufa sind allgemein gefürchtet, da sie die Kreditwürdigkeit über längere Zeit beschädigen können. Negativeinträge entstehen beispielsweise bei der Abgabe einer Vermögensauskunft oder der Eröffnung eines Konkursverfahrens. Aber auch durch Urteil oder Mahnbescheid festgestellte Forderungen führen zu einem negativen Schufaeintrag. Sogar Vertragskündigungen wegen Zahlungsverzugs und unter bestimmten Umständen auch nicht gezahlte Forderungen führen zu einem Eintrag.

Voraussetzung für einen negativen Eintrag ist jedoch, dass der jeweilige Schufa-Vertragspartner von Ihnen die Erlaubnis erhalten hat, mit der Schufa Daten auszutauschen. Deshalb enthalten die meisten Mobilfunk-, Kredit oder anderweitige Verträge eine sogenannte „Schufa-Klausel“, die dies ermöglicht. Dies gilt nicht für Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen. Abgegebene Vermögensverzeichnisse, laufende Insolvenzverfahren oder Erzwingungs-Haftbefehle führen daher immer zu einem Schufaeintrag.

Die Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz drei Jahre lang gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie gelöscht werden und fließen nicht mehr in die Berechnung des Schufa-Scores ein.