Effektivzins

Der Effektivzins oder auch effektiver Jahreszins gibt die jährlichen Kosten an, die bei der Inanspruchnahme eines Kredits entstehen. Berechnet wird er anhand der Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union. Die Angabe des effektiven Jahreszinses ist bei Kreditangeboten verpflichtet und stellt sicher, dass der Kreditnehmer einen akkuraten Überblick über die Kosten eines Kredits hat. Außerdem werden Verbraucherkredite durch die Angabe des Effektivzinses vergleichbar. Neben dem Sollzins enthält der Effektivzins noch weitere Kostenfaktoren  wie etwa Kontoführungsgebühren.

Auch der Effektivzins enthält jedoch nicht alle Kosten für einen Kredit. So fließen beispielsweise die Kosten für eine Restschuldenversicherung nicht in die Berechnung des effektiven Jahreszinses mit ein. Auch Sondertilgungskosten, Bereitstellungszinsen oder Schätzkosten sind nicht im Effektivzins enthalten.

Bei Kreditverträgen, bei denen die Konditionen bei Vertragsschluss nicht für die gesamte Laufzeit feststellen, etwa weil ein variabler Zinssatz vereinbart wurde, spricht man vom sogenannten anfänglichen Effektivzins. Dieser änder sich unter Umständen im Verlauf der Laufzeit einmal oder mehrmals.

Wie auch der Sollzins wird der Effektivzins in Prozent (von der Auszahlungssumme) pro Jahr angegeben.

Vorsicht bei Kreditvergleichen: Achten Sie auf die Zinsfestschreibungsdauer

Einer der wichtigsten Gründe für die Einführung des Effektivzins war es, Kreditangebote auf einen Blick vergleichbar zu machen. Dies gelang allerdings nur bedingt. Sobald die Zinsfestschreibungsdauer der zu vergleichenden Kredite unterschiedlich ist, sind diese Kredite nicht mehr objektiv vergleichbar, da sich der effektive Jahreszins nach dem Ablauf der Zinsfestschreibungsdauer ändern kann.